Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bootstouren mit Dschungelcamp Neuhaus e.V.

1. Anmeldung Bootstouren/Verleih:

Sie können Ihre Anmeldung persönlich, telefonisch oder schriftlich buchen. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt durch Annahme in Form unserer Bestätigung (schriftlich oder mündlich) zustande. Bei kurzfristiger Buchung (10 Tage vor Tourantritt) werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, Ihnen die Bestätigung sofort zusenden.

2. Bezahlung:

Mit Ihrer Anmeldung überweisen Sie bitte die Anzahlung (die Hälfte vom Gesamtpreis – mindestens jedoch 25,– €) oder fügen einen Scheck Ihrer schriftlichen Anmeldung bei. Die Restzahlung wird vor Antritt ihrer Bootstour ohne nochmalige Zahlungsaufforderung überwiesen oder am Tag ihrer Bootstour vor Ort abgerechnet.

3. Ausrüstung und Sicherheitsvorkehrungen bei Bootstouren:

Das Tragen von Schwimmwesten ist Pflicht. Den Weisungen des Guides ist Folge zu leisten.
Empfehlungen für Bootstouren:

• Zum Bootfahren funktionelle Sportkleidung tragen.
• Auch bei schönem Wetter wärmende Kleidung tragen.
• Wechselwäsche mitnehmen incl. zweites Paar Schuhe
• Sonnencreme, Insektenschutz und Getränke mitnehmen
• Neoprenanzüge und Füßlinge können von Sport Eder gegen Aufpreis geliehen werden.
• Nur Schuhe tragen die nass werden dürfen.

4. Rücktritt durch den Kunden:

Sie können jederzeit vor Antritt der Bootstour zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Als Ersatz für die getroffenen Reisevorbereitungen und Aufwendungen können wir unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung, je nach Nähe des Rücktrittszeitpunktes zum Reisebeginn eine prozentuale Zahlung des Reisepreises verlangen: bis zum 30. Tag vor Tourbeginn, 20% des Preises | bis zum 15. Tag vor Tourbeginn, 50% des Preises | bis zum 7. Tag vor Tourbeginn, 80% des Preises | bis Tourbeginn, 100% des Preises.

5. Rücktritt und Kündigung durch Dschungelcamp Neuhaus e.V.:

Wir können vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Tour den Vertrag kündigen, wenn der Bootsmieter die Durchführung der Tour ungeachtet unserer Abmahnungen nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Ist ein Teilnehmer aufgrund einer Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit einer Unternehmung nicht gewachsen, gilt Gleiches. Wir treten vom Vertrag bis eine Woche vor Antritt zurück, wenn eine festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
6. Kündigung infolge höherer Gewalt:
Wird die Veranstaltung bei Vertragsabschluss infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. Hochwasser oder Niedrigwasser) erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder ist die Sicherheit der Kunden nicht mehr gewährleistet, so können nach Prüfung einer eventuellen zeitlichen Verlegung, sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Tourbeginn aus zuvor genannten Gründen erhalten Sie den gezahlten Preis zurück. Ein weiterer Anspruch besteht nicht. Ergeben sich die zuvor genannten Gründe nach Antritt der Tour, kann der Vertrag nach einer eventuellen zeitlichen Verlegung von beiden Seiten gekündigt werden. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Tour noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen!

7. Haftung, Haftungsbeschränkung:

Wir erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Bei allen Unternehmungen erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr; der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung. Die Gebühr umfasst ausschließlich Führung und Einweisung. Wir beschränken unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf den dreifachen Preis. Wir haften nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen von uns lediglich vermittelt werden. Hierbei haben die Tourbedingungen des jeweiligen Veranstalters Gültigkeit.
8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Ist oder wird eine der Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Wir sind vielmehr berechtigt, die unwirksame Bestimmung durch diejenige zulässige Regelung zu ersetzen, die den Zweck der unwirksamen Bestimmung am weitgehensten erreicht.

9. Gerichtstand:

Gerichtsstand für beide Seiten ist unser Sitz.
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Bankverbindung:
Raiffeisenbank Neuhaus a. Inn 
BLZ: 740 615 64                                                                                      
Konto: 137 081

Kontakt: Dschungelcamp Neuhaus e.V. | Sulzbacher Str. 1 | 94152 Neuhaus a. Inn | Tel: 08503-8010